Anlage zur Gartenordnung

Die Sparte ist gegenüber den Versorgern für Strom und für Wasser für die erhaltenen Lieferungen lt. E-Hauptzähler bzw. W-Hauptzähler finanziell haftbar.
Da es hierbei um erhebliche Summen geht, ist die Durchsetzung der „Wasser und Energieordnung“ für die Kleingartensparte „Erholung“ e.V Bitterfeld
von großer Bedeutung.

Der Vorstand bedient sich dazu einer „Wasser-und Energiekommission“ und erwartet darüber hinaus von allen Gartenfreunden eine aktive Mitarbeit.

Wasser und Elektroenergie sind im Rahmen der gegebenen Anschlusswerte zu verwenden. Die Abnehmeranlagen sind entsprechend den geltenden rechtlichen und technischen Regeln zu installieren und instandzuhalten.Die Sparte sichert Instandhaltung, Reparaturen und Inspektion des Wasser – und Energienetzes der Hauptleitung bis zu Übergabe an die Verbraucher(bei Wasser bis vor die Wasseruhr, bei Energie bis zu den E-Verteilungs-kästen in den Wegen).

Für die Instanthaltung ab Übergabepunkt ist jeder Gartenfreund selbst verantwortlich. Defekte Teile, wie Wasseruhren oder E-Zähler werden durch die Gartensparte nicht ersetzt. Defekte Anlagenteile sind umgehend auszuwechseln (Wasseruhren sind alle 5 Jahre zu wechseln nach Einbaudatum).Jegliche Schäden oder Störungen an den Wasser- und Elektroanlagen sind dem Vorstand zu melden. Zur Schadensbegrenzung ist jeder verpflichtet. Des-halb ist es ratsam, die Zähler regelmäßig zu überprüfen. Dem Vorstand ist der Zugang zu den Wasseruhren und Energiezählern zu gewähren.Die Installation von Anlagen (Elektro) ist nur von Fachleuten oder Firmen zulässig.Alle Gartenfreunde sichern, dass die Kassierung durch die Kassierer ordnungsgemäß zum bekannten Termin erfolgen kann. Bei Abwesenheit einzelner Gartenfreunde ist eine ihnen vertraute Person zu beauftragen den Zugang zugewähren bzw. die Beiträge zu entrichten. Die Bezahlung der Lieferung von Strom und Wasser ist eine Bringepflicht.Die Tarife richten sich nach den Preisfestlegungen der Versorger. Die Differenz zwischen Hauptzähler und den abgelesenen Beständen der einzelnen Uhren der Gartenfreunde werden im darauffolgenden Jahr auf die Mitglieder umgelegt.

Sind Wasser und Energieabrechnungen nicht bis zum Zahlungstermin von den Gartenfreunden bezahlt, erfolgt Mahnung. Bei Nichtreaktion bzw. Postrücklauf wegen nicht gemeldeter neuer Adresse, erfolgt Abschaltung der Wasser- und Energiezufuhr seitens des Vorstandes. Es wird ein Unkosten-beitrag in Höhe von 5,00 € erhoben. Unberechtigte Eingriffe bzw. nichtgenehmigte Energie- und Wasserentnahme ziehen strafrechtliche Folgen wegen Diebstahls nach sich. Werden zur Ablesung defekte Zähler oder Uhren angetroffen, erfolgt die Berechnung nach dem Durchschnitt des Verbrauches der Gartensparte.Jeder Gartenfreund ist zur Winterfestmachung seiner Wasseranlage verpflichtet.Für Schäden durch Energie-und Wasserausfälle des Hauptversorgers übernimmt die Gartensparte keine Haftung.

Beschlossen zur Mitgliederversammlung am 02.03.2013)

 

Bitterfeld, den 02.03.2013

 

Der Vorstand